Drohnenversicherung 

Drohnen erfreuen sich bei Privatpersonen und Firmen immer größerer Beliebtheit. Für einen Großteil der unbemannten Luftfahrzeuge besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.

Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit!

Die Verkaufszahlen von Drohnen steigen stetig an und viele Österreicherinnen und Österreicher wünschen sich eines dieser unbemannten Luftfahrzeuge – sei es als Spielzeug oder um atemberaubende Luftaufnahmen zu machen. Doch die Besitzer dürfen ihre unbemannten Luftfahrzeuge nicht nach Lust und Laune und überall steigen lassen. Es gibt Einschränkungen und für Objekte ab einem Gewicht von 250 Gramm ist gemäß Luftfahrthaftpflichtgesetz eine luftfahrtrechtliche Bewilligung der verantwortlichen Behörde Austro Control vorgeschrieben. Voraussetzung dafür, dass die Bewilligung erteilt wird, ist auch der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.

Drohnencheck – Mit wenigen Klicks Ihre Drohne überprüfen

Kennen Sie als Käuferin bzw. Käufer alle gesetzlichen Vorschriften, die mit dem neuen EU-Drohnengesetz verbunden sind? Kennen Sie alle Ihre Haftungsrisiken? Wissen Sie, ob Ihre Drohne eine Spielzeugdrohne, ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug ist? Wissen Sie, in welche Betriebskategorie Ihre Drohne/Ihr Flugmodell fällt und ob Sie sich als Betreiberin bzw. Betreiber einer Drohne/eines Flugmodells in Österreich flugbehördlich bei der Austro Control registrieren müssen?

Auf alle diese Fragen liefert Ihnen unser Drohnencheck der Wiener Städtischen Versicherung die richtigen Antworten:
Drohnencheck | Wiener Städtische (wienerstaedtische.at)
Drohnen (EU-Drohnen-Verordnung) (oesterreich.gv.at)

Die Unfallgefahr steigt!

Mit der steigenden Anzahl von Drohnen am Himmel mehrt sich auch die Gefahr von Unfällen. Bis dato sind in Österreich zwar wenig Schadenfälle mit Drohnen bekannt. Doch Viele erinnern sich beispielsweise noch an den Zwischenfall beim Ski-Weltcup im italienischen Madonna di Campiglio, als Weltmeister Marcel Hirscher nur um Haaresbreite einem Zusammenstoß mit einer Drohne entging. Wenn eine Drohne abstürzt und ein fahrendes Auto oder einen Fußgänger trifft, kann eine beachtliche Schadenssumme entstehen.

Was ist versichert?

Die Deckung von Drohnenversicherungen gilt für Personen- und Sachschäden sowie für davon abgeleitete Vermögensschäden. Bei der Auswahl des Versicherers ist darauf zu achten, dass sich der Versicherungsschutz auch auf reine Vermögensschäden erstreckt und Deckung infolge der Verletzung von Persönlichkeitsrechten gewährleistet.

Erst informieren - dann handeln

Machen Sie jetzt den ersten Schritt und vereinbaren Sie ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch. Wissen ist entscheidend, wenn es um Entscheidungen geht!

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